Allgemeine Geschäftsbedingungen Stationskarten

 

§ 1 Allgemein

 

1. Die Verwendung der Stationskarte der SÜDRAMOL (nachfolgend „SÜDRAMOL“ genannt) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

2. Angebote der SÜDRAMOL sind stets freibleibend und unverbindlich. Die Annahme des Stationskundenantrages erfolgt durch Übergabe der Stationskarte an der im Stationskundenantrag genannten Tankstelle.

 

§ 2 Leistungsumfang; Bearbeitungskosten

 

1. Der Kunden erhält auf der Grundlage seines Stationskundenantrages kostenlos Stationskarten zu seiner weiteren Verfügung. Wird die Stationskarte durch Abnutzung oder durch Umstände, die der Kunden nicht verschuldet hat, unbrauchbar, tauscht SÜDRAMOL die Stationskarte kostenfrei aus.

2. Mit der Stationskarte kann der Kunden bargeldlos Kraft- und Schmierstoffe, sowie sonstige Waren und Dienstleistungen an allen RAN-Stationen beziehen; hierdurch begründete Zahlungsforderungen werden im Lastschriftverfahren durch SÜDRAMOL eingezogen.

3. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr pro Rechnungsstellung in Höhe von 1,50 € an.

 

§ 3 Eigentum

 

Die Stationskarte ist Eigentum der SÜDRAMOL, nicht auf Dritte übertragbar, sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Stationskarte nicht in einem unbeaufsichtigten Fahrzeug oder an einem anderen unbeaufsichtigten Ort verwahrt wird.

 

§ 4 Vertragsschluss, Nutzungsrecht

 

1. SÜDRAMOL stellt dem Kunden (unter Vorbehalt einer positiven Bankauskunft über die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden) nach Maßgabe des Stationskundenantrages die jeweils beantragte Anzahl an Stationskarten bereit. Der Kunde kann jederzeit weitere Stationskarten zu den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Bedingungen bei SÜDRAMOL bestellen. SÜDRAMOL behält sich vor Kosten für die Stationskarten zu verlangen, sofern es vermehrt zu Verlust der Tankkarten kommt.

2. Die Stationskarte berechtigt den Kunden an der in dem Stationskundenantrag genannten Tankstelle sämtliche Kosten für den Kauf von Kraft- oder Schmierstoffen sowie sonstigen Waren und Dienstleistungen zu begleichen.

3. Zur Benutzung der Stationskarte sind nur der Kunde und seine gesetzlichen Vertreter und Angestellten berechtigt. Für die mit der Stationskarte durch seine gesetzlichen Vertreter, Angestellte oder sonstige Dritte getätigten Umsätze haftet der Kunden gegenüber SÜDRAMOL in vollem Umfang.

4. Die Stationskarte darf von dem Kunden jeweils ab Erhalt und längstens bis zum Ablauf des auf der Stationskarte vermerkten Verfallmonats genutzt werden, sofern die Stationskarte nicht vorhergehend gesperrt wird.

 

§ 5 Fälligkeit, Zahlung, Aufrechnung, Inkasso

 

1. Die jeweiligen durch Benutzung der Stationskarte begründeten Forderungen werden jeweils am 15. des laufenden sowie am 1. des Folgemonats gegenüber dem Kunden abgerechnet und sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. SÜDRAMOL zieht den jeweiligen Rechnungsbetrag jeweils am 15. des laufenden und am 1. des Folgemonats im Lastschriftverfahren von dem Konto des Kunden ein.

2. Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhält der Kunde eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin. Diese Vorabinformation wird mit Übermittlung der einzuziehenden Rechnung erfolgen.

3. SÜDRAMOL ist berechtigt, den Rechnungsbetrag jeweils mit etwaigen dem Kunden gegenüber SÜDRAMOL zustehenden Forderungen zu verrechnen. Soweit keine Verrechnung erfolgt oder erfolgen kann, ist SÜDRAMOL berechtigt, den jeweiligen (Teil-)Rechnungsbetrag nach Maßgabe des Stationskundenantrags von dem Bankkonto des Kunden einzuziehen.

4. Sollte der Kunde mit der Zahlung eines Rechnungsbetrages ganz oder teilweise in Verzug geraten, so kann SÜDRAMOL Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend machen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

5. Gegen die Ansprüche der SÜDRAMOL kann der Kunde nur dann mit Forderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden ebenfalls nur in den Fällen des Satz 1 zu. Ein darüber hinausgehendes Aufrechnungs- bzw. Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen.

6. SÜDRAMOL behält sich vor, die Abrechnung und Einziehung der von dem Kunden aufgrund der Verwendung der Stationskarten zu zahlenden Beträge durch den jeweiligen Pächter der im Stationskundenantrag benannten Tankstelle vornehmen zu lassen. Zu diesem Zweck werden dem Pächter die Daten des Kunden bekannt gegeben, womit sich der Kunden durch Unterzeichnung des Stationskundenantrages einverstanden erklärt.

7. SÜDRAMOL versendet Rechnungen ausschließlich per E-Mail auf dem elektronischen Weg an den Kunden.

 

§ 6 Haftung von SÜDRAMOL

 

1. SÜDRAMOL haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern nicht in den nachfolgenden Absätzen dieses § 6 Abweichendes bestimmt ist.

2. Die Haftung von SÜDRAMOL ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

3. In jedem Fall haftet SÜDRAMOL für Ersatzansprüche des Kunden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung entstanden sind, nur für den vorhersehbaren, typischen Schaden.

4. Die Haftungsbegrenzungen gemäß vorstehender Absätze 2 bis 4 finden keine Anwendung für Schäden aus Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, die maßgeblich für den Vertragsabschluss waren und auf deren Einhaltung der Kunden vertrauen durfte.

5. Schäden aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die SÜDRAMOL ohne eigenes Verschulden die Durchführung dieses Vertrages zur Bereitstellung der Stationskarte wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat SÜDRAMOL nicht zu vertreten.

 

§ 7 Vertragsdauer, Kündigung, Kartensperrung und Herausgabe

 

1. Die Stationskarte wird dem Kunden auf unbestimmte Dauer überlassen.

2. SÜDRAMOL und der Kunde können den Vertrag zur Bereitstellung der Stationskarte jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Wenn die Einziehungsermächtigung vom Kunden widerrufen wird, oder eine Einziehung aus Gründen, die SÜDRAMOL nicht zu vertreten hat, fehlschlägt, ist SÜDRAMOL berechtigt, die Stationskarte unverzüglich zu sperren.

4. Nach Untersagung der Nutzung bzw. Sperrung der Stationskarte sowie nach Beendigung des Vertrages zur Bereitstellung der Stationskarte ist die Stationskarte unverzüglich an SÜDRAMOL herauszugeben. Etwaige Zurückbehaltungsrechte an der Stationskarte sind ausgeschlossen.

 

§ 8 Diebstahl, Verlust oder sonstiges Abhandenkommen

 

Diebstahl, Verlust oder sonstiges Abhandenkommen einer Stationskarte ist SÜDRAMOL unverzüglich per Telefon unter der Nummer 08222/4007-44 oder E-Mail unter der Adresse stationskunden@suedramol.de unter Angabe der Stationskarten-Nummer zu melden. Zugleich ist SÜDRAMOL Ort, Zeit und Art des Abhandenkommens mit der nach Satz 1 erforderlichen Meldung mitzuteilen. In diesem Fall wird SÜDRAMOL unverzüglich die Stationskarte sperren.

 

§ 9 Haftung des Kunden, Sicherheit

 

1. Der Kunden haftet gegenüber SÜDRAMOL für alle während des Bereitstellungszeitraumes der Stationskarte getätigten Umsätze, unabhängig davon, ob die Leistungen von dem Kunden selbst oder einem Dritten, dem der Kunde die Stationskarte ausgehändigt hat, bezogen worden sind.

2. Mit Rückgabe der Stationskarte oder einer Sperrung der Stationskarte endet die Haftung des Kunden nach Absatz 1 für etwaige nach Rückgabe oder Sperrung getätigte Umsätze. Sie endet ebenfalls mit Eingang der Mitteilung gemäß § 8 bei SÜDRAMOL und Ablauf eines angemessenen, zur unverzüglichen Sperrung der Stationskarte erforderlichen Zeitraums, wenn der Verlust bzw. der Missbrauch der Stationskarte nicht aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammt, insbesondere wenn er seine Pflicht aus § 2 Absatz 2 erfüllt, die Stationskarte sorgfältig aufbewahrt und nicht infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zur Bereitstellung der Stationskarte zu dem Missbrauch der Stationskarte beigetragen hat. Unter missbräuchlicher Nutzung im vorstehenden Sinne sind auch Transaktionen zu verstehen, die mit einer gefälschten Stationskarte vorgenommen werden.

3. Der Kunde leistet die im Stationskundenantrag der Höhe nach bezeichnete Vorauszahlung als Sicherheit für Forderungen der SÜDRAMOL. Die Vorauszahlung kann nach Vorankündigung durch SÜDRAMOL der Höhe nach angepasst werden. Die Sicherheit ist als Abbuchung zu hinterlegen. Diese Sicherheit wird am Ende der Geschäftsbeziehung, sofern keine Forderungen der SÜDRAMOL gegen den Kunden mehr bestehen, an den Kunden wieder ausbezahlt.

 

§ 10 Kartenprüfung

 

Dem Kunden ist bekannt, dass das Personal der im Stationskundenantrag benannten Tankstelle berechtigt ist, die Legitimation des Stationskarteninhabers zu kontrollieren, Leistungen abzulehnen und die Stationskarte u.a. dann einzuziehen, wenn die Stationskarte gesperrt oder verfallen ist.

 

§ 11 Rechtswahl, Gerichtsstand

 

1. Für alle Rechtsbeziehungen, die sich für die Parteien aus dem Vertrag zur Bereitstellung der Stationskarte oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss etwaiger Verweise auf ausländische Rechtsordnungen, sofern nicht zwingende Vorschriften dem entgegenstehen.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist je nach sachlicher Zuständigkeit bei dem für Burgau zuständigen Amts- oder Landgericht, es sei denn, es ist ein davon abweichender ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften gegeben. SÜDRAMOL bleibt darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an dessen Gerichtsstand zu verklagen.

 

§ 12 Datenschutz

 

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen dieser Vereinbarung anfallenden Daten (auch personenbezogene Daten, wie Name, Firma, Adresse usw.) sowohl bei den jeweiligen Tankstellen als auch bei SÜDRAMOL gespeichert und zur Durchführung des Vertrages genutzt werden.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

 

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall haben die Parteien anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst weitgehend entspricht. Eine Regelungslücke ist durch eine ergänzende Bestimmung der Parteien auszufüllen, welche dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages zur Bereitstellung der Stationskarte möglichst weitgehend entspricht.

2. Änderungen, Nebenabreden oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses gemäß Satz 1.

 

Stand: Juni 2023

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gutscheinkarte

 

1.

Die Südramol GmbH & Co KG, Ulmer Str. 29, 89331 Burgau bietet ihren Kunden Geschenkkarten zum Kauf an. Die Geschenkkarten werden beim Erwerb mit dem vom Kunden gewünschten Betrag von 10,00 € bis zu 100,00 € aufgeladen. Der Kunde leistet an die jeweilige Verkaufsstelle der Geschenkkarte eine Zahlung in Höhe des Aufladebetrags. Die Aktivierung der Karte erfolgt binnen weniger Minuten nach dem Kauf. Die jeweilige Verkaufsstelle handelt hierbei als Vertreter von Südramol GmbH & Co. KG

2.

Die Geschenkkarte kann an allen Tankstellen der Südramol GmbH & Co. KG und an allen pizzabob-Restaurants - im nachfolgenden Annahmestellen genannt - eingelöst werden.

 

3.

Die Geschenkkarte muss spätestens zum Ablauf des dritten Jahres nach dem Erwerb der Karte eingelöst werden. Danach verliert die Geschenkkarte ihre Gültigkeit.

 

4.

Die Absicht zur Einlösung der Geschenkkarte muss vor dem Bezahlvorgang angezeigt werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.

 

5.

Sollte der Warenwert den Guthabenbetrag der Geschenkkarte übersteigen, so hat der Kunde die Differenz mit den in der Annahmestelle angegebenen Zahlungsmöglichkeit auszugleichen. 

 

6.

Sollte der Warenwert geringer sein als der Guthabenbetrag der Geschenkkarte, so verbleibt auf der Geschenkkarte die Differenz der beiden Beträge als Guthaben. Das Guthaben kann sodann bei einem weiteren Einkauf eingelöst werden. 

 

7.

Ein auf den Geschenkkarten vorhandenes Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst. 

 

8.

Die Geschenkkarte ist übertragbar und nicht personalisiert. 

 

9.

Die Annahmestellen behalten sich vor, eine Zahlung mit der Geschenkkarte im Einzelfall abzulehnen, wenn die Zahlung aufgrund einer technischen Störung nicht möglich ist.

 

10.

Für Verlust, Entwendung oder Beschädigung der Geschenkkarte haftet der Kunde.